Ich bin in COVID-19-Kurzarbeit – kann ich am BFI einen Kurs machen?

Wichtig: Klären Sie Ihren Weiterbildungswunsch zuerst mit Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin ab! Der/Die kann nämlich eine Schulungskostenbeihilfe vom AMS beantragen, wenn Sie an einer Schulung in Ausfallstunden teilnehmen, die mindestens 16 Kursstunden umfasst.

Seit Herbst 2020 profitieren bereits über 10.000 ArbeitnehmerInnen von diesem Angebot des AMS. Das BFI hat zahlreiche qualitativ hochwertige Aus- und Weiterbildungen in verschiedensten Fachbereichen im Programm. Für Unternehmen werden maßgeschneiderte Weiterbildungsangebote erstellt. So kann die Zeit der Krise für Qualifizierung genutzt werden, damit Ihr Arbeitsplatz auch nach der Krise sicher ist.

Der/Die ArbeitgeberIn bekommt die während der Weiterbildung anfallenden Personalkosten über die Kurzarbeitsbeihilfe gefördert. Sie als ArbeitnehmerIn erhalten die Zeit im Rahmen der Nettoersatzrate bezahlt. Die Aus- bzw. Weiterbildungskosten fördert das AMS zusätzlich zu 75 %, den Rest übernimmt das Unternehmen.