Was ist das: Bildungsteilzeit?

Seit Juli 2013 haben ArbeitnehmerInnen die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit zu reduzieren, um sich weiterzubilden. Für die "weggefallene" Arbeitszeit gibt es einen Lohn- bzw. Gehaltersatz. Die AK, die Plattform oesterreich.gv.at, das Arbeitsministerium und das AMS haben nähere Infos über die Bildungsteilzeit zusammengestellt.