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Ein zusätzlicher Weg, die Matura zu erlangen Seit Herbst 1997 besteht die Möglichkeit, die Berufsreifeprüfung (BRP) abzulegen.Das bfi bietet anerkannte Vorbereitungslehrgänge an. Mit 1. September 2008 trat eine Reihe von Neuerungen in Kraft, die den Zugang zur BRP erleichtern.
Wissenswertes über die Berufsreifeprüfung Mit der Berufsreifeprüfung erwirbt man alle Berechtigungen für weiterführende Bildungswege (z. B. Studium, Akademie, Kolleg) ohne Einschränkung auf ein bestimmtes Fachgebiet. Darüber hinaus wird die BRP im Bundesdienst als Matura anerkannt.
Voraussetzung und Zulassung Für die Zulassung zur Berufsreifeprüfung sind folgende Voraussetzungen erforderlich:
- Lehrabschlussprüfung (gemäß § 21 Berufsausbildungsgesetz)/ Meisterprüfung (gemäß § 20 Gewerbeordnung)/Befähigungsprüfung (gemäß § 22 Gewerbeordnung) oder
- Land- und forstwirtschaftliche FacharbeiterInnenprüfung/Meisterprüfung (gemäß § 7, § 12 Land- und forstwirtschaftliches Berufsausbildungsgesetz) oder
- Abschluss einer mindestens dreijährigen berufsbildenden mittleren Schule oder
- Abschluss einer mindestens dreijährigen Ausbildung nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz oder
- Abschluss einer mindestens 30 Monate umfassenden Ausbildung nach dem Bundesgesetz über die Regelung des medizinisch-technischen Fachdienstes und der Sanitätshilfsdienste oder
- Dienstprüfung (gemäß § 28 Beamten-Dienstrechtsgesetz/§ 67 Vertragsbedienstetengesetz) für die Einstufung in die Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A 4, D, E 2b, W 2, M BUO 2, d oder die Bewertungsgruppe v4/2, jeweils mit mindestens dreijähriger Dienstzeit nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder
- erfolgreicher Abschluss des dritten Jahrgangs einer berufsbildenden höheren Schule oder einer höheren Anstalt der Lehrer- und Erzieherbildung, jeweils mit mindestens dreijähriger beruflicher Tätigkeit, oder
- erfolgreicher Abschluss des vierten Semesters einer berufsbildenden höheren Schule für Berufstätige oder einer höheren Anstalt der Lehrer- und Erzieherbildung für Berufstätige
Das Mindestalter für die Abschlussprüfung ist mit 19 Jahren festgelegt. Die ersten drei Teilprüfungen können schon vor Abschluss der oben genannten Ausbildungen abgelegt werden. Seit Herbst 2008 ist für die ersten Teilprüfungen kein Mindestalter mehr vorgeschrieben.
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